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Zahnersatzbehandlungen im EU

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Zahnersatzbehandlungen im EU - Ausland

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit im Rahmen der Richtlinie zur Patientenmobilität auch Zahnersatzbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise.

Voraussetzungen nach deutschem Recht

Zunächst müssen Sie in der gleichen Weise vorgehen, als ob die Zahnersatzbehandlung in Deutschland durchgeführt werden soll. Dies bedeutet, dass eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt die Notwendigkeit einer Versorgung mit Zahnersatz, also mit Brücken, Prothesen und Kronen, festgestellt hat. Lassen Sie sich von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt im EU-Ausland, der den Zahnersatz einsetzen soll, auf dem hierfür vorgesehenen Formular Ihrer deutschen Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser gibt Auskunft über die Gesundheit Ihrer Zähne, den Ablauf der geplanten Behandlung und die Ihnen dabei voraussichtlich entstehenden Kosten. In dem Heil- und Kostenplan müssen Sie zudem schriftlich bestätigen, über die Herkunft des Zahnersatzes aufgeklärt worden zu sein. Sie können dem Heil- und Kostenplan folglich entnehmen, ob der bei Ihnen einzusetzende Zahnersatz in einem EU-Staat oder im außereuropäischen Ausland hergestellt werden soll. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden.

Bitte reichen Sie vor Durchführung der Behandlung den Heil- und Kostenplan und ggf. das Bonusheft bei Ihrer deutschen Krankenkasse zur Genehmigung ein. Diese hat drei Wochen Zeit diesen zu prüfen und die Höhe der Bezuschussung festzulegen. Bei Bedarf kann die Krankenkasse einen Gutachter zur Prüfung heranziehen. In diesem Fall hat die Krankenkasse insgesamt sechs Wochen zur Prüfung Zeit.*

Zur Zeit werden die ausländischen Heil- und Kostenpläne fast in 100% der Fälle zum Gutachter geschickt. Reichen Sie daher Ihren Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie die Genehmigung immer ab!

Anforderungen an das rechtliche System des ausländischen Staates

Im Rahmen der Richtlinie zur Patientenmobilität können Sie auch private Leistungsanbieter in Anspruch nehmen. Sie sind bei Ihrer Wahl also nicht nur auf Zahnärztinnen und Zahnärzte beschränkt, die im gesetzlichen Gesundheitssystem des Behandlungsstaats tätig sind.

Durchführung der Zahnersatzbehandlung

Sobald Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt und die Festzuschüsse festgesetzt hat, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt im EU-Ausland mit der Behandlung beginnen. Sollte während der Behandlung festgestellt werden, dass diese anders als ursprünglich geplant durchgeführt werden muss, ist der Heil- und Kostenplan zu ändern, und erneut der Krankenkasse zur Bewilligung vorzulegen.

Kostenerstattung

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Kosten höchstens in der Höhe zu erstatten, die diese bei Durchführung der Zahnersatzbehandlung in Deutschland übernommen hätte. Sie erhalten folglich die von Ihrer Krankenkasse im Heil- und Kostenplan vorab festgelegte Bezuschussung.*