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So funktioniert die Krankenkasse und Zusatzversicherung bei einer Zahnbehandlung in Ungarn

Eine Zahnbehandlung in Ungarn machen zu lassen, ist mittlerweil keine Neuheit für deutsche Patienten, die Pioniere haben schon Anfang der 90-er Jahre die unglaubliche Erfahrung gemacht, westeuropäische Spitzenqualität zu osteuropäischen Preisen zu bekommen. Seitdem haben sich zehntausende Patienten in Ungarn behandeln lassen und die Zufriedenheitsquote steht der in Deutschland in nichts nach. Durch das Erscheinen der Billig-Airlines hat das Phänomen Zahntourismus nochmal so richtig angezogen. Allein im Vergleich von 2017 zu 2018 wuchs die Nachfrage nach Zahnersatz in Ungarn um 25% (Quelle: Google).

Die Hauptgründe für deutsche Patienten sind:

  • Durchschnittliche Ersparnis i.H.v. 60% bei mindestens genauso guter Qualität
  • Deutlich kürzere Behandlungszeit als in Deutschland
  • Jeder Patient wird als Privatpatient behandelt
  • Krankenkassen erkennen die Behandlung in Ungarn genau so an

Wir möchten den letzten Punkt einmal genau unter die Lupe nehmen, denn die Ersparnis macht erst dann richtig Spaß, wenn auch noch der Festzuschuss der deutschen Krankenkasse oder Zusatzversicherung gesichert werden kann.

Evergreen Dental Budapest

WIE FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG MIT DEN KRANKENKASSEN?

Grundsätzlich muss die Behandlung immer vor der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Dazu wird ein Heil- und Kostenplan benötigt, den wir kostenlos für Sie erstellen. Die Elemente eines Heil- und Kostenplanes sind der Befund, also der aktuelle Zahnstatus, die Regelversorgung, also die Behandlung, die von der Krankenkasse bezuschusst wird und die tatsächliche Planung, also was dann verwirklicht wird. Nach Genehmigung ist der Heil- und Kostenplan sechs Monate lang gültig, die Behandlung muss also in diesem Zeitraum abgeschlossen werden. Einige Behandlungen dauern länger als sechs Monate, nach einem Knochenaufbau beträgt die Heilungszeit alleine sechs Monate und in diesem Fall muss der Heil- und Kostenplan verlängert werden.

WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS DER KRANKENKASSE?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung. Diese beinhaltet die Wiederherstellung der Kaufunktion. Bei überkronungswürdigen Zähnen werden Zahnkronen bezuschusst, in der Regel zwischen 100 und 150 Euro pro Zahn, fehlende Zähne dürfen überbrückt werden und das Brückenglied wird ähnlich, wie die Krone bezuschusst. Schlecht sieht es bei einer kompletten Zahnlosigkeit aus oder wenn eine Vollsanierung benötigt wird, denn in diesem Fall wird die Behandlung nur in Höhe einer Vollprothese bezuschusst und man bekommt insgesamt durchschnittlich zwischen 600 und 800 Euro pro Kiefer. Implantate und Knochenaufbau werden überhaupt nicht bezuschusst. Jeder Kassenpatient bekommt ein Bonusheft, in dem die jährliche Kontrolle mit Zahnreinigung dokumentiert wird. Patienten, die regelmäßig zur Kontrolle gehen und ein entsprechend gepflegtes Bonusheft haben, bekommen einen Bonus von der Krankenkasse, also einen entsprechend höheren Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 30%, wenn man 10 Jahre Vorsorge nachweisen kann.

KANN ICH IN UNGARN AUF CHIPKARTE EINE BEHANDLUNG BEKOMMEN?

Das ist der einzige gravierende Unterschied zwischen einer Zahnbehandlung in Deutschland und Ungarn, dass man im Ausland keine Behandlung auf Chipkarte bekommen kann. Das betrifft beim Zahnersatz meistens die Zahnentfernung, die in Deutschland komplett von der Kasse übernommen wird, in Ungarn aber privat bezahlt werden muss. Manche Kassen akzeptieren auch eine nachträgliche Einreichung der Rechnung über die Kassenleistung und erstatten die Kosten wieder, das ist aber eher die Ausnahme. Deshalb empfehlen wir unseren Patienten meistens, die Zahnentfernung in Deutschland machen zu lassen und dann nach 4-6 Wochen nur für den Zahnersatz nach Ungarn zu kommen.

WELCHE UNTERSCHIEDE GIBT ES IN BEZUG AUF DIE KRANKENKASSE ZWISCHEN DER BEHANDLUNG IN DEUTSCHLAND ODER IN UNGARN?

Abgesehen davon, dass man in Ungarn keine Kassenleistung auf Chipkarte beziehen kann, gibt es noch einen Unterschied im Abrechnungsmodus: die deutschen Zahnärzte können als Mitglieder der deutschen Zahnärztekammer im Rahmen der s.g. GOZ, dem Gebührenordnung für Zahnärzte, den Kassenanteil direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist für ausländische Zahnärzte nicht möglich, deshalb muss der Patient nach der Behandlung erst mal alles selbst bezahlen und bekommt dann nach Vorlage der Rechnung den Kassenanteil erstattet. Bei Evergreen Dental besteht die Möglichkeit, den Kassenanteil an Evergreen Dental abzutreten, sofern die Krankenkasse die entsprechende Zustimmung erteilt, und so muss der Patient nicht in Vorleistung gehen und bezahlt nur den Eigenanteil, wie in Deutschland.

WAS MACHE ICH, WENN SICH DER BEHANDLUNGSPLAN ÄNDERT?

Bei Änderung der Behandlung muss in der Regel auch ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt und eingereicht werden. Einige Krankenkassen sind sehr kulant und geringfügige Abweichungen müssen nicht vorab genehmigt werden, adere bestehen darauf, dass bei jeder Änderung ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt wird.

WIE LANGE IST MEIN HEIL-UND KOSTENPLAN GÜLTIG?

Der Heil- und Kostenplan ist immer sechs Monate ab Bewilligung gültig. Wenn die Behandlung länger dauert, empfiehlt die Kasse entweder einen Antrag auf Verlängerung, eine Neueinreichung, oder die Ersteinreichung innerhalb der letzten sechs Monate, da der erste Teil der Behandlung (Implantate) sowieso nicht bezuschusst wird. Wir empfehlen in diesem Fall, entsprechend Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse zu halten.

WAS PASSIERT WENN ICH ZUM GUTACHTER MUSS?

Vor einer anstehenden Zahnbehandlung hat die Krankenkasse das Recht, den Patienten zu einem Gutachter zu schicken um festzustellen, ob die geplante Zahnbehandlung wirklich benötigt wird. Das kann folgende Ursachen haben:

  • Die Behandlung ist sehr umfangreich und muss überprüft werden
  • Der Heil- und Kostenplan enthält Fehler 
  • Es ist nicht klar erwiesen , dass die geplante Zahnbehandlung vollumfänglich benötigt wird
  • Es wird eine stichprobenartige Überprüfung gemacht

Evergreen Dental unterstützt die Patienten immer bei einem anstehenden Gutachten, wir stellen Röntgen oder CT-Aufnahmen zur Verfügung, schicken Ihnen die Modelle falls vorhanden und schreiben gerne einen medizinischen Bericht über die Notwendigkeit der Zahnbehandlung. Zusätzlich kann unsere Expertin in Deutschland direkt mit Ihrer Krankenkasse kommunizieren.

WIE SCHNELL WIRD DER AUSLANDS HEIL- UND KOSTENPLAN BEWILLIGT?

Die Kassen haben grundsätzlich drei Wochen Zeit, um einen Antrag zu genehmigen. Wenn man persönlich in einer Niederlassung der Krankenkasse vorstellig wird, bekommt man die Genehmigung oft sofort erteilt. Wenn ein Gutachter einbezogen wird, dann kann sich die Wartezeit um Monate verschieben, da es hierfür oft eine lange Wartezeit gibt. 

WIE FUNKTIONIERT ES MIT DER ZUSATZVERSICHERUNG?

Es gibt verschiedene Zahnzusatzversichrungen in Deutschland, die eine Zahnbehandlung über der gesetzlichen Kassenleistung hinaus bezuschussen. Auch privat Versicherte haben in der Regel eine Versicherung für Zahnersatz.  Die Höhe der Zuschüsse ist sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Manche Zusatzversicherungen richten sich nach der gesetzlichen Zahlung und zahlen einfach den gleichen Betrag oben drauf, wie die gesetzliche Krankenkasse. Gerade bei einer nicht bezuschussten Leistung ist dem Patienten damit natürlich wenig geholfen. Andere Zusatzversicherungen übernehmen dagegen einen prozentuellen Anteil von der Behandlung. Der jeweilige Prozentsatz hängt oft von der jeweiligen Police und von der Länge der Zugehörigkeit ab. Unsere Patienten bevorzugen überwiegend die Ergo Direkt, da diese den Ruf hat, die höchste Zuzahlung zu leisten. Gerade für die Zusatzversicherungen ist es natürlich von großem Vorteil, wenn ein gewisser Anteil der ungarischen Behandlungspreise bezahlt werden muss und nicht von den deutschen Preisen.

WIEVIEL SPARE ICH INKLUSIVE DEM ZUSCHUSS BEI EINER ZAHNEBAHNDLUNG IN UNGARN?

An folgendem Rechenbeispiel können Sie sehen, wie sich die Kosten im Vergleich verhalten:

Rechenbeispiel:

  • 16 Zahnkronen
  • Preis in Deutschland: ca. 10.000 €
  • Preis in Ungarn: ca. 4.000 €
  • Zuschuss der Krankenkasse: 2300 € (geschätzter Wert)
  • Eigenanteil Deutschland: 7.700 €
  • Eigenanteil Ungarn: 1.700 €

Durch eine Zahnzusatzversicherung kann die Ersparnis vergrößert und auch auf ansonsten nicht bezuschussten Leistungen, wie z.B. Implantate ausgedehnt werden.

Wichtig ist, dass die Dokumentation entsprechend der Auflagen der Krankenkassen erfolgt.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Als erste Zahnklinik in Ungarn bieten wir aus diesem Grund eine direkte Konsultationsmöglichkeit mit unserer Spezialistin für Kassenanliegen, Frau Michaela Prins aus Hannover. Sie können so alle versicherungstechnischen Anliegen, wie Heil- und Kostenplan, Zusatzversicherung, Gutachten, etc. direkt mit einem Experten klären.

Frau Prins steht den Patienten der Evergreen Dental jeden Freitag von 9:00 – 12.00 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Mithilfe unseres Kalenders können Sie entsprechend Ihren Termin reservieren.